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   AG Brandenburg, 17.03.2015 - 34 C 195/11   

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AG Brandenburg, 17.03.2015 - 34 C 195/11 (https://dejure.org/2015,16739)
AG Brandenburg, Entscheidung vom 17.03.2015 - 34 C 195/11 (https://dejure.org/2015,16739)
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   AG Brandenburg, 01.04.2015 - 34 C 195/11   

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AG Brandenburg, 01.04.2015 - 34 C 195/11 (https://dejure.org/2015,6099)
AG Brandenburg, Entscheidung vom 01.04.2015 - 34 C 195/11 (https://dejure.org/2015,6099)
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Wird zitiert von ...

  • LG Essen, 19.10.2022 - 7 T 219/22

    Mängelbeseitigung wegen Annahmeverzug nicht möglich!

    Vielmehr ist es auch nach der bereits 2004 etablierten Berücksichtigungsfähigkeit des Erfüllungseinwand ganz herrschende Meinung, dass sämtliche weiteren materiell-rechtlichen Einwände, auch der des Annahmeverzuges, im Verfahren nach § 887 ZPO nicht berücksichtigt werden können und dem Anwendungsbereich des § 767 ZPO unterfallen (vgl. beispielhaft und über die zuvor genannten Fundstellen hinaus BGH, Beschluss vom 7. April 2005 — I ZB 2/05 —; OLG Köln, Beschluss vom 29. August 2008 — 2 W 66/08 —; AG Brandenburg, Beschluss vom 1. April 2015 — 34 C 195/11 —; BeckOK ZPO/Stürner, 46. Ed. 1.9.2022, ZPO § 887 Rn. 23).
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